Ausschlussfrist
Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Abrechnung dem Mieter vorgelegt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Hat der Vermieter nicht innerhalb dieser Zeit abgerechnet, kann eine Nachforderung dem Mieter gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden. Rückzahlungsansprüche des Mieters sind davon nicht betroffen.