§12 Abs. 2 – Austausch veralteter Erfassungsgeräte
Veraltete und nicht mehr zeitgemäße Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981 eingebaut wurden, verlieren ihre Rechtsgültigkeit und müssen bis spätestens 31. Dezember 2013 durch neuzeitliche und zulässige Messgeräte ersetzt werden.
Warmwasserkostenzähler (vor Juli 1987) verlieren zum 31.12.2013 endgültig ihren Bestandsschutz. Betroffene Liegenschaften müssen bis dahin auf eine zeitgemäße Technik umgerüstet werden.