§9 Abs. 2 – Wärmezählerpflicht für Warmwasser ab 31.12.2013
Ab 1. Januar 2014 muss der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Fehlt der geforderte Wärmezähler, ist er nachzurüsten bis zum 31.12.2013. Für eine fachlich einwandfreie und absolut rechtssichere Abrechnung empfehlen wir einen zweiten Wärmezähler für den Heizkreislauf, welcher den Verbrauch für die Raumwärme misst.